Rücktritt von der Prüfung
Bei Rücktritt von der Prüfung oder Prüfungsteilen vor Ende der Anmeldefrist wird eine anteilige Gebühr von 50,- € in Rechnung gestellt.
Bei Rücktritt von der Prüfung oder Prüfungsteilen nach Ende der Anmeldefrist wird die halbe Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zur Prüfung ist die volle Prüfungsgebühr zu entrichten.
Die Abmeldung muss schriftlich (per E-Mail) erfolgen.
Hinweise zum Datenschutz
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