
Finanzielle Unterstützung erhalten Sie mit dem "Aufstiegs-BAfÖG", wenn Sie eine höhere Berufsbildung mit öffentlich-rechtlicher Prüfung in Betracht ziehen. Lehrgans- und Prüfungsgebühren sind Einkommens- und Vermögungsunabhängig förderfähig.
Weitere Informationen: www.aufstiegs-bafoeg.de
Der Freistaat Bayern fördert die berufliche Weiterbildung im Bereich Digitalisierung mit dem „Bayerischen Bildungsscheck“. Ab sofort können Beschäftigte diesen Zuschuss von 500,00 Euro beantragen. Interessenten wenden sich an die „Weiterbildungsinitiatoren“ in den jeweiligen Regierungsbezirken, die passende Weiterbildungsangebote vorschlagen. Daraus kann ein Angebot ausgewählt und der Bildungsscheck bei dem jeweiligen Anbieter eingelöst werden.
Die Bildungsschecks werden nur an Beschäftigte ausgestellt, nicht an deren Arbeitgeber. Es ist möglich, dass der Arbeitgeber den Rest der Kosten übernimmt.
Neben einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem Weiterbildungsinitiator sind u. a. folgende Voraussetzungen für eine Förderung zu beachten: Der Arbeitnehmer muss seinen Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern haben und über ein Brutto-Jahreseinkommen von über 20.000,00 Euro verfügen. Die gewünschte Weiterbildung muss sich mit Themen der Digitalisierung befassen, mehr als 500,00 Euro kosten und mindestens acht Zeitstunden dauern.
Weitere Informationen:www.stmas.bayern.de/arbeit/bildungsscheck
Unter dem Bereich Geförderte Maßnahmen finden Sie Weiterbildungsmaßnahmen, die Sie über einen Bildungsgutschein oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters fördern lassen können. Die Teilnahme ist unter Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kostenfrei. Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!
Ein "Prämiengutschein" für Ihre berufliche Weiterbildung können Sie beantragen, wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben, nachweislich mindestens 15 Wochenstunden arbeiten und dafür ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000,00 Euro (40.000,00 Euro bei gemeinsam Veranlagten) erhalten. Der maximale finanzielle Zuschuss beträgt 500,00 Euro.
Weitere Informationen:www.bildungspraemie.info
Mit dem Bildungsgesetz (BzG) der verschiedenen Bundesländer haben Beschäftigte einen Anspruch auf Bildungszeit. Es soll ihre Weiterbildungsbereitschaft erhöhen, um Fähigkeiten sowie Wissen zu erweitern und sich weiter zu entwickeln. Beschäftigte können sich von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr für die Teilnahme an einer beruflichen oder politischen Weiterbildungsmaßnahme sowie für Qualifizierungen zur Ausübung von ehrenamtlichen Tätigkeiten freistellen lassen. Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt während der Freistellung weiter.
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht nach zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschulen. Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen wahrgenommen werden.
Die IHK Würzburg-Schweinfurt ist für die Bundesländer Baden-Württemberg und Thüringen als Bildungsträger anerkannt.
Weitere Informationen:für Baden-Württemberg
Weitere Informationen:für Thüringen
Aufwendungen, die Sie leisten, um Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen können als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.
Dazu zählen zum Beispiel Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Lehrmaterial und Fahrtkosten.
Erfolgreiche Absolventen einer höheren Berufsbildung mit öffentlich-rechtlicher Prüfung erhalten vom Freistaat Bayern einen Meisterbonus in Höhe von 2.000,00 Euro (ab 01.06.2019). Voraussetzung für den Meisterbonus ist, dass der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegt.
Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt werden, die dann auch das Zeugnis ausstellt. Die erfolgreichen Absolventen von IHK-Fortbildungsprüfungen erhalten von der IHK, wo sie die Prüfung abgelegt haben, den Antrag für den Meisterbonus. Versand des Antrags erfolgt nicht unmittelbar nach Abschluss der Prüfung.
Weitere Informationen: Meisterbonus
Für ein Weiterbildungsstipendium können Sie sich bewerben, wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, die IHK-Ausbildungsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten abgeschlossen haben und nachweislich mindestens 15 Wochenstunden arbeiten.
Bei Erhalt des Stipendiums erwarten Sie Fördergelder in Höhe von 8.100,00 Euro. Pro Maßnahme ist lediglich ein Eigenanteil von 10 Prozent zu zahlen.
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen 31.05. und 31.10. eines jeden Jahres!
Weitere Informationen:www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium