Die GmbH bleibt beliebteste Rechtsform

Im Jahr 2023 ist die Zahl der im Handelsregister eingetragenen Firmen erneut gewachsen. Dabei stehen vor allem Rechtsformen mit beschränkter Haftung hoch im Kurs.

Laut amtlicher Statistik beträgt der Anstieg bei den im Handelsregister eingetragenen Firmen im Jahr 2023 insgesamt +478 Firmen. 1.186 Firmeneintragungen stehen 708 Löschungen gegenüber. Der Saldo geht damit im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück (2022: +547). Die Eintragungen haben sich etwas verringert (2022: 1.235); die Löschungen bewegen sich im Jahr 2023 leicht über dem Vorjahresniveau (2022: 688).

Die GmbH bleibt ungeschlagen

Rechtsformen mit beschränkter Haftung führen weiterhin die Rangliste an. Bezogen auf alle Firmengründungen lag die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)“ mit 59 Prozent an der Spitze, gefolgt von der „Unternehmergesellschaft / UG (haftungsbeschränkt)“ und der „GmbH & Co. KG“ mit 15 Prozent beziehungsweise 13 Prozent. Kaum eine Rolle spielten die „UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG“ sowie die „Aktiengesellschaft (AG)“ mit jeweils einem Prozent. Rechtsformen mit persönlicher Haftung machten 2023 bei den Handelsregisteranmeldungen nur einen geringen Anteil aus. Sieben Prozent entfielen auf die Rechtsform des „eingetragenen Einzelunternehmens / e. K.“, jeweils ein Prozent auf die „offene Handelsgesellschaft (OHG)“ und die „Kommanditgesellschaft (KG)“. Knapp 3 Prozent der Anmeldungen entfielen auf sonstige Rechtsformen.

IHK berät zum Firmenrecht

Die IHK bietet ihren Mitgliedsunternehmen Hilfestellung auf dem Gebiet des Firmenrechts (Name und Gegenstand des Unternehmens im Handelsregister). Im Jahr 2023 haben die IHK-Experten rund 1.700 firmenrechtliche Stellungnahmen gegenüber dem Registergericht, den Notaren sowie gegenüber Existenzgründern abgegeben. „Durch eine kostenfreie Überprüfung der Firmierung auf ihre Zulässigkeit kann die Eintragung beim Registergericht oftmals beschleunigt werden“, erklärt IHK-Beraterin Daniela Dusel. Anfragen sind über ein Online-Formular unter www.wuerzburg.ihk.de/firmenvoranfrage jederzeit möglich.

Bei der Auswahl der Rechtsform sei Sorgfalt geboten, denn diese habe steuerliche, finanzielle und rechtliche Folgen beim Start in die Selbstständigkeit, so Dusel weiter. „Wir bieten mit dem Rechtsformcheck die Möglichkeit, sich über Standardfragen der Rechtsformwahl online zu informieren.“ Auch die neue Gesellschaftsform „eGbR“ wird im IHK-Rechtsformcheck berücksichtigt. Dieser ist verfügbar unter: www.wuerzburg.ihk.de/rechtsformcheck

Information:
Daniela Dusel
Tel. 0931 4194-296
E-Mail: daniela.dusel@wuerzburg.ihk.de