Start des EU-Einheitspatentsystems und Einheitlichen Patentgerichts: Stärkung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa

Am 1. Juni 2023 wurde das neue einheitliche Patentsystem eingeführt, das aus zwei Hauptkomponenten besteht: dem EU-Einheitspatent und dem Einheitlichen Patentgericht (EPG). Das Ziel des Einheitspatents ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Innovationen in Europa zu schützen und ihr geistiges Eigentum zu nutzen. Aus Sicht der Europäischen Kommission wird das Einheitspatent die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union stärken und den Binnenmarkt für Patente vollständig machen.

Am 5. Juni 2023, wurden weitere Details bekanntgegeben. Das Einheitspatent wird einen "One-Stop-Shop" für die Registrierung und Durchsetzung von Patenten bieten. Der Hauptzweck besteht darin, vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Kosten und bürokratische Belastungen zu reduzieren. Innovative Unternehmen können mit dem Einheitspatent ein einziges "einheitliches" Patent für ihre Erfindungen erhalten, das in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten gültig ist.

Die komplexen Vorschriften der nationalen Patentgesetze und -verfahren gehören damit der Vergangenheit an. Um das Einheitspatent zu erhalten, ist lediglich ein Antrag auf einheitliche Wirkung beim Europäischen Patentamt erforderlich, nachdem ein europäisches Patent gemäß den geltenden Bestimmungen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erteilt wurde.

Das neu geschaffene Einheitliche Patentgericht hat die Zuständigkeit für Fragen zur Rechtsgültigkeit und Verletzung von EU-Einheitspatenten sowie klassischen europäischen Patenten. Es ermöglicht Unternehmen, ihre Patentrechte effektiver durchzusetzen. Mit einer einzigen Klage vor dem Einheitlichen Patentgericht können mehrere parallele Verfahren vor nationalen Gerichten vermieden werden.

Zu Beginn nehmen 17 Mitgliedstaaten teil, die das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ), das am 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist, bereits ratifiziert haben. Diese Länder sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Slowenien. Weitere EU-Mitgliedstaaten können in Zukunft dem Einheitspatent und dem Einheitlichen Patentgericht beitreten.

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Ansprechpartner:

Julia Holleber, M.A.
Referentin Innovation und Digitalisierung
Tel. 0931 4194-317
E-Mail: julia.holleber@wuerzburg.ihk.de