
Internationale Rekrutierung als Mittel gegen den Fachkräftemangel
In Zeiten, in denen qualifizierte Arbeitskräfte zunehmend rar werden, könnte sich der Blick über die Staatsgrenze möglicherweise lohnen. Im Folgenden sind verschiedene Anlaufstellen zur Unterstützung bei der Rekrutierung von Personal aus dem Ausland aufgelistet.
Zum 1. März 2020 tritt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Mit dem neuen Gesetz bekommen Unternehmen die Möglichkeit qualifizierte Mitarbeiter auch im Nicht-EU-Ausland anzuwerben.
Folgende Änderungen wird das neue Gesetz mit sich bringen:
Die ZAV bietet in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Agentur für Arbeit Unterstützung bei der Personalsuche. Aufgrund ihres Bewerberpools von Fachkräften aus dem Ausland sowie ihrer engen Kooperation innerhalb des EURES-Netzwerks mit den Partnerverwaltungen in den jeweiligen Ländern, kann sie zwischen Fachkraft und Unternehmen vermitteln. Zusätzlich gibt die ZAV Auskunft darüber, in welchen Bereichen in Deutschland Fachkräftemangel herrscht.
Die Auslandshandelskammern unterstützen bei der konkreten Suche nach Fachkräften in einem zuvor festgelegten Land. Auch sie haben dank ihrer Vernetzung viele Möglichkeiten, vor Ort zu suchen und können zusätzlich die Fachkräfte auf die Arbeitsweise in deutschen Unternehmen vorbereiten, sodass bereits integrative Schritte eingeleitet werden. Die AHKs bieten ein professionelles Bewerbermanagementsystem, in dem sich Unternehmen unverbindlich eintragen können.
Das europäische Portal zur Unterstützung der beruflichen Mobilität der Europäischen Kommission (EURES) bietet für Arbeitgeber die Möglichkeit, zu vergebene Stellen europaweit auszuschreiben. Unternehmen können außerdem Lebensläufe lesen und so bereits eine Auswahl treffen.