Fortbildungsabschlüsse

Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK

Geprüfte/r Betriebswirt/in (Verordnung 2006)

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
 

eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz nachweist oder

eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis im Sinn der Nummer 2 muss in Tätigkeiten abgeleistet worden sein, die der beruflichen Qualifikation eines Geprüften Betriebswirts/einer Geprüften Betriebswirtin nach § 1 dienlich sind.


(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

(Auszug aus der Fortbildungsordnung. Die komplette Fortbildungsordnung dieses Abschlusses finden Sie hier.)

Inhalte

Prüfungsstruktur

Projektarbeit

Förderung

Informationen zur Anmeldung

Abschluss-Niveau

Stufe 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)

Prüfungsgebühr

z. Zt. 790,00 €

Anmerkung

Falls Ihr Arbeitgeber die Prüfungsgebühr für Sie übernimmt, benötigen wir eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Unternehmens.

Antrag auf Zulassung

Zulassung Fortbildungsprüfungen

Anmeldung

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Ansprechpartner

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Julia Weller

M.A. Germanistik, Würzburg
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