Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK
Öffentlich-rechtliche Prüfung bei der IHK
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz nachweist oder
eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis im Sinn der Nummer 2 muss in Tätigkeiten abgeleistet worden sein, die der beruflichen Qualifikation eines Geprüften Betriebswirts/einer Geprüften Betriebswirtin nach § 1 dienlich sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(Auszug aus der Fortbildungsordnung. Die komplette Fortbildungsordnung dieses Abschlusses finden Sie hier.)
Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse
Führung und Management im Unternehmen
Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
Die Prüfungen finden schriftlich und mündlich statt. Des Weiteren gitb es eine Projektarbeit.
In jedem Prüfungsfach müssen mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden. Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal auf Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist wiederholt werden.
Bitte beachten Sie, das ein letztmaliger Start nach dieser Verordnungen (VO) bis Sommer 2022 möglich ist. Die schriftlichen Prüfungen werden nach dieser VO letztmalig im Sommer 2023 angeboten.
Die Abnahme der Projektarbeit findet letztmalig im Winter 2023 statt. (Voraussetzung hierfür ist, dass die Prüfungsteile 1 und 2 erfolgreich abgeschlossen sind). Das Prüfungsverfahren ist bis zum 31. März 2024 zu Ende zu führen.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt zur Prüfung unter Downloads.
Für die Prüfungen zum Geprüften Betriebswirt (IHK) ist als Teil der Weiterbildungsprüfung eine Projektarbeit vorgeschrieben. Dafür müssen Sie selbstständig ein Thema aus der betrieblichen Praxis wählen und schriftlich ausarbeiten.
Sie reichen den Themenvorschlag zur Projektarbeit über das Online-Portal ein. Die Zugangsdaten erhalten Sie - nach erfolgreicher Anmeldung - rechtzeitig an Ihre Privatanschrift.
Anschließend wird das Thema vom Prüfungausschuss geprüft und freigegeben.
Eine ausführliche Anleitung finden Sie im Flyer "Leitfaden für Prüflinge".
Die Prüfungsgebühren können grundsätzlich nach dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Nähere Informationen diesbezüglich finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt Sie unter bestimmten Vorgaben für den Meisterbonus. Der Antrag wird Ihnen nach erfolgreichem Abschluss durch die IHK zugesandt. Die Informationen zum Meisterbonus finden sie auf der Internetseite des bayerischen Staatsministerium.
Stufe 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)
Falls Ihr Arbeitgeber die Prüfungsgebühr für Sie übernimmt, benötigen wir eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Unternehmens.
Antrag auf Zulassung
Zulassung Fortbildungsprüfungen