Bodendenkmäler bei gewerblichen Bauvorhaben

Beratung spart Zeit und Kosten

Herausforderung Bodendenkmal

Bodendenkmäler stellen Bauherren in Mainfranken wie auch in anderen Regionen Deutschlands gelegentlich vor Herausforderungen. Neben den mit den Rettungsgrabungen verbundenen Kosten kann es im Einzelfall auch zu zeitlichen Verzögerungen des Bauvorhabens kommen. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Umgang mit bekannten und vermuteten Bodendenkmälern.

Das Wichtigste in Kürze

Bedeutung von Bodendenkmälern

Bodendenkmäler sind einzigartige Zeugnisse der Archäologie und Geschichte und genießen den Schutz des Gesetzgebers (Bayerisches Denkmalschutzgesetz). Sie liefern Informationen über Lebensräume, Wirtschaft und Handel, soziale Strukturen und Lebensweisen vergangener Kulturen. Die bisher bekannten Bodendenkmäler sind im Bayerischen Denkmal-Atlas abrufbar. Der Atlas erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Zur Homepage des bayerischen Denkmalatlasses
Beratungsangebot

Zwar finden sich in rechtskräftigen Bebauungsplänen Angaben zu bekannten Bodendenkmälern und Verdachtsflächen, nicht immer ist den Bauherren jedoch klar, welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Bei allen Bauvorhaben wird grundsätzlich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Behörden empfohlen, um bereits in der Planungsphase das Beratungsangebot des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) in Anspruch zu nehmen. Informationen erteilen auch die Landratsämter bzw. die Stadtverwaltungen als Untere Denkmalschutzbehörden. Die Auskunft durch das BLfD ist kostenfrei.

Kontakt
Landesamt für Denkmalpflege

Referat BIV Abteilung Bodendenkmalpflege
Ober- und Unterfranken
Dienststelle Schloss Seehof
96117 Memmelsdorf
Tel.: 0951-4095-40
Fax: 0951-4095-42

Weitere Informationen, Vorlagen, Formulare und Richtlinien finden Sie auf der Homepage des BLfD zum Download.

Zur Homepage des BLfD
Vermutungsflächen für Bodendenkmäler

Auch nicht bekannte oder noch nicht entdeckte Bodendenkmäler stehen unter Schutz. Bodeneingriffe bedürfen daher auch dort der denkmalrechtlichen Erlaubnis, wo Denkmäler vermutet werden (Art. 7 Abs. 1 Bay. DSchG). Die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt die Untere Denkmalschutzbehörde auf Antrag des Bauherren. Sie wird nicht durch die Baugenehmigung ersetzt.

Im Vorfeld konkreter Vorhaben überprüft das BLfD anhand bestimmter Kriterien, ob und wo vor dem Hintergrund des bisher erreichten archäologischen Forschungsstandes Bodendenkmäler zu vermuten sind. In diesem Fall beraten die Denkmalbehörden mit Blick auf das jeweilige Bauvorhaben.

Ansprechpartner

Bauleitplanung

Simon Suffa

Diplom-Geograph
Verkehrsreferent
Büroleiter Geschäftsstelle
Schweinfurt

Tätigkeitsbereiche
  • Existenzgründung, Finanzierung und Unternehmensförderung
  • Standortentwicklung, Raumordnungspolitik und Regionalentwicklung
  • Verkehrsfragen, Stadtmarketing, Handel, Mittelstandsfragen, Stadt- und Landkreis Schweinfurt
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Melissa Werner

Beraterin International und Standortpolitik
Geschäftsstelle
Schweinfurt

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  • Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, sonstige Bescheinigungen
  • Ausstellung von Carnets A.T.A/C.P.D und sonstige Außenwirtschaftsformulare
  • Erstauskünfte Außenwirtschaft
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Benedikt Pfeuffer

B.Sc. Geographie
Referent Standortentwicklung
Würzburg

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  • Bauleitplanung und Standortsuche
  • Fachkräftesicherung und Transformation der Arbeit
  • Basisberatung Rekrutierung ausländischer Fachkräfte
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