
Die im Koalitionsbeschluss vorgesehene Förderung neuer Ausbildungsverträge ist mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ umgesetzt worden. Ziel ist es, ausbildende Betriebe in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation dabei zu unterstützen, Ausbildungskapazitäten aufrecht zu erhalten oder zu steigern, Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden sowie Anreize zur Übernahme von Auszubildenden im Falle einer pandemiebedingten Insolvenz zu schaffen.
Die 1. Förderrichtlinie des Bundesprogramms mit der "Ausbildungsprämie", der "Ausbildungsprämie plus", dem "Zuschuss zur Ausbildungsvergütung" und der "Übernahmeprämie" ist zum 01. August 2020 in Kraft getreten.
NEU: Die Förderung zur Sicherung von Ausbildungsplätzen wird vom 11. Dezember an ausgeweitet!
Dies bedeutet, dass Anträge bis 11. März 2021 für auch bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse gestellt werden können, für die bisher keine Förderung möglich war.
Mehr Informationen zu den Änderungen finden Sie unter dem Punkt: "An wen richtet sich die Förderung?"
Das Maßnahmepaket der Bundesregierung umfasst im wesentlichen fünf Themenschwerpunkte:
Die Prämie im Punkt 1-3 wird erst nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit ausgezahlt.
Die vier bekannten Förderrichtlinien wurden zum 11. Dezember 2020 folgendermaßen erweitert:
Zuständig für die Umsetzung dieser Richtlinie, insbesondere die Antragsbearbeitung und Bewilligung der Zuwendungen, ist die Bundesagentur für Arbeit.
Ein Anspruch des Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach der Reihenfolge des Antragseingangs mit den vollständigen Unterlagen.
Für die Beantragung der Prämie gehen Sie bitte wie folgt vor:
Im Falle 1-4:
Gehen Sie auf die Seite der Agentur für Arbeit. Hier finden Sie alle relevanten Unterlagen für die Beantragung der Ausbildungsprämie.
Homepage der Agentur für Arbeit
Im Fall 5 (Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung)
Umgesetzt wird die Förderung von der Knappschaft Bahn See. Die Website mit dem Link zum Antrag, Auskunftsservice und Informationen zum Verfahren ist hier zu erreichen: www.kbs.de/bpa.
Für die Beantragung der Förderung ist vorab eine Bescheinigung der IHK (zuständigen Stelle) über die Ausbildungsverhältnisse und die Ausbildungsvergütung notwendig. Das Antragsformular finden Sie unter dem angegeben Link im Schritt Nr. 1.
Hinweis:
Sollten Sie weitere Ausbildungsverträge über andere zuständige Stellen eingetragen haben, (z.B. Handwerkskammer, Steuerberaterkammer o.ä.) denken Sie daran, auch hier eine Bescheinigung anzufordern!
Den Prozess der "Bescheinigung der Ausbildungsverhältnisse" haben wir für Sie digital und übersichtlich gestaltet!
Füllen Sie zunächst das Formular vollständig aus und laden es auf dem IHK-Serviceportal hoch. Sobald wir die Bescheinigung ausgestellt haben, finden Sie diese in Ihrem Postfach im IHK-Bildungsportal. Sie erhalten hierzu eine gesonderte Mail.
Upload Formular "Bescheinigung Ausbildungsverhältnisse" im IHK-Serviceportal.