
Wenn ein Auszubildender oder Umschüler im Unternehmen eingestellt wird, muss mit diesem ein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser ist der IHK umgehend, spätestens vor Ausbildungsbeginn zur Eintragung vorzulegen. Neben der rechtlichen Verpflichtung, ist dies auch wichtig um die Rahmenbedingungen bereits im Vorfeld geklärt zu haben.
Als Ausbildungsbetrieb loggen Sie sich hierzu in unser IHK Bildungsportal ein.
Starten Sie im Bildungsportal einen neuen Vertrag und führen Sie die Schritte bis zur Erzeugung eines PDF Ausbildungsvertrages durch. Wir benötigen dann folgende Unterlagen
Bei Vertragsabschluss mit einem Minderjährigen ist die Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter notwendig.
Jugendliche unterliegen einem besonderen Schutz bei der Ausbildung. Wenn ein Bewerber eingestellt wird, ist vorher eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschrieben.
Der jugendliche Bewerber bekommt ein entsprechendes Formular bei der zuletzt besuchten allgemein bildenden Schule oder dem Gewerbeaufsichtsamt. Die Untersuchung ist durch diesen Vordruck kostenfrei für den Bewerber und den Betrieb. Einen Abdruck als Nachweis laden Sie bitte im IHK Bildungsportal beim Azubi mit hoch.
Nachdem der Vertrag eingetragen wurde, kann der Ausbildungsbetrieb sowie der Auszubildende seine Eintragungsbestätigung im Bildungsportal abrufen.