IHK kritisiert EU-Lieferkettengesetz

Zum 1. Januar 2024 werden deutlich mehr mainfränkische Firmen als bisher direkt unter das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fallen.

Die Verunsicherung unter Unternehmen aller Größenklassen ist bereits heute groß. Jetzt haben sich EU-Rat und -Parlament mit der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz: CSDDD) auf noch größere Lasten für europäische Unternehmen geeinigt.

„Die mainfränkische Wirtschaft teilt das Ziel, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Die sogenannte EU-Lieferkettenrichtlinie geht aber weit über das Ziel hinaus und konfrontiert unseren mainfränkischen Mittelstand mit neuen Auflagen, die kaum noch zu stemmen sind. Die vorgeschlagenen Regelungen führen zu Rechtsunsicherheit, noch mehr Bürokratie und zu schwer kalkulierbaren Risiken“, so Dr. Lukas Kagerbauer, stellvertretender IHK-Hauptgeschäftsführer. „Und das in einer Zeit, in der die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Wirtschaft aufgrund der hohen Energiekosten, des Fachkräftemangels und geopolitischer Probleme ohnehin schon massiv unter Druck steht.“

Schon das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das bisher für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern galt – zum 1. Januar 2024 sinkt diese Grenze auf 1.000 Beschäftigte – hat gravierende Auswirkungen auch für deutlich kleinere Unternehmen, die im Rahmen der Lieferkette indirekt durch die Regelungen betroffen sind. „In unserem Bereich International rufen vermehrt völlig verunsicherte KMU an, die kaum noch wissen, wie sie die ständig neuen Anforderungen aus LkSG, Entwaldungsverordnung, Berichtspflichten und nun noch CSDDD erfüllen sollen“, berichtet Kagerbauer. „Grundsätzlich begrüßen wir zwar, dass für alle europäischen Unternehmen die gleichen Spielregeln gelten sollen, aber die CSDDD halbiert nochmal die Größenklassen im Vergleich zum LKSG und bezieht neben der Lieferkette auch die Wertschöpfungskette mit ein. Das ist weder verhältnismäßig noch praxistauglich.“

Laut einer Anfang 2023 durchgeführten Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) fürchten international tätige Unternehmen besonders den hohen bürokratischen Aufwand, den die neuen Berichts- und Dokumentationspflichten mit sich bringen. Hierbei gaben etwa 93 Prozent der Unternehmen an, dass diese eine erhebliche Mehrbelastung darstellten. Zusätzlich zur Sorge um die steigende Bürokratie und die höheren Kosten kommt die Befürchtung, den Anforderungen des LkSG nicht gerecht zu werden und mit empfindlichen Bußgeldern belegt zu werden. Immerhin sieht das Gesetz Strafen von bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.

Kagerbauer fürchtet, dass sich Firmen nun vermehrt aus einzelnen Märkten zurückziehen werden. „Auch die Herkunftsländer, die Kunden, Kooperationspartner und Zulieferer unserer mainfränkischen Firmen sind, fühlen sich zunehmend durch diese Regulierungswut gegängelt. Ich gehe davon aus, dass sich  Unternehmen aufgrund der kaum noch erfüllbaren Anforderungen verstärkt aus einzelnen Märkten zurückziehen oder in Zukunft gleich woanders investieren werden.“ Das sei sowohl für die notwendige Diversifizierung von Lieferketten, als auch für die Entwicklung in den Partnerländern problematisch. „Die Lücke, die europäische und deutsche Unternehmen hinterlassen, wird von Unternehmen aus Ländern genutzt werden, die sich weder für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten noch Umweltstandards interessieren.“  

Unterstützung für die Unternehmen:

Webinar: Entwaldungsverordnung - Anforderungen an entwaldungsfreie Lieferketten zum Schutz von Klima und Biodiversität
Nur noch ein Jahr haben Unternehmen Zeit, um sich auf die neuen Vorschriften für entwaldungsfreie Lieferketten einzustellen. Am Donnerstag, den 25. Januar 2024, von 10:30 bis 12:00 Uhr wird informiert, wer künftig eine entwaldungsfreie Lieferkette nachweisen muss, welche Anforderungen an den Nachweis gestellt werden und wie eine weltschonende Beschaffung von Produkten wie Kakao, Kaffee, Palmöl, Rindfleisch, Soja, Holz, Kautschuk oder Erzeugnisse daraus ausgestaltet werden kann.   

Webinar Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten anhand eines Praxisbeispiels:

Die IHK Würzburg-Schweinfurt wird am 07.03.2024, von 10 bis 12 Uhr, ein kostenfreies Webinar zum LkSG und zum geplanten europäischen Lieferkettengesetz (CSDDD) anbieten. Hierbei geht es auch um die die Weitergabe der Pflichten innerhalb der Lieferkette. 

Hier können Sie sich gleich anmelden