Zoll: Conformance-Test - CBAM-Portal

"EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal": Ab dem 8. April 2024 wird im Zoll-Portal eine neue, zusätzliche Dienstleistung unter der Bezeichnung "EU-Trader-Portal - Conformance" zur Verfügung gestellt.

Für die Teilnahme an einer sogenannten System-to-System-Kommunikation, beispielsweise im Rahmen von ICS2, ist vor dem Produktivbetrieb die Durchführung eines Conformance-Tests erforderlich.

Ab dem 8. April 2024 wird hierfür im Zoll-Portal eine neue, zusätzliche Dienstleistung unter der Bezeichnung "EU-Trader-Portal - Conformance" zur Verfügung gestellt.

Bisherige Verfahrensweise

Bitte beachten Sie, dass es ab dem 28. März 2024 nicht mehr möglich ist mit der bisherigen Verfahrensweise Zugang zur Umgebung für den Conformance-Test zu erlangen. Es ist ab diesem Zeitpunkt ebenfalls nicht mehr möglich ein Zertifikat in der alten Umgebung für den Conformance-Test zu hinterlegen.

Auswirkungen

Falls Sie

  • bereits bisher Conformance-Tests durchgeführt haben und
  • über ein "Geschäftskundenkonto" im Zoll-Portal verfügen

müssen Sie nichts veranlassen, da Ihre Daten in die neue Dienstleistung umgezogen werden.

Falls Sie sich gerade in der Durchführung eines Conformance-Tests befinden, z.B. in der Anwendung ICS2 Shared Trader Interface - Specific Trader Portal (STI-STP), gilt folgendes:

  • Wenn Sie bereits das notwendige Zertifikat für die Kommunikation mit der EU-Kommission erfolgreich hinterlegt haben, ist die sogenannte System-to-System-Kommunikation für den Conformance-Test weiterhin möglich.
  • Wenn Sie das notwendige Zertifikat für die Kommunikation mit der EU-Kommission noch nicht hinterlegt haben, ist die Hinterlegung erst ab dem 8. April 2024 in der neuen Dienstleistung mit der künftigen Verfahrensweise möglich.

Falls Sie in naher Zukunft einen Conformance-Test durchführen möchten, berücksichtigen Sie bitte, dass die bisherige Verfahrensweise nur noch bis zum 28. März 2024 möglich ist.

Quelle: Fachmeldung des Zoll.