Positionspapier ePrivacy

IHK-Vollversammlung beschließt IHK-Positionspapier ePrivacy

Die Vollversammlung der IHK Würzburg-Schweinfurt hat in ihrer Sitzung am 20. Juli 2023 das IHK-Positionspapier ePrivacy als Grundsatzposition beschlossen.

Auf EU-Ebene wird aktuell die ePrivacy-Verordnung (ePVo) im Trilog erarbeitet. Mit ihrer Einführung ist frühestens 2024 zu rechnen. Wie die DS-GVO soll auch die ePrivacy-Verordnung (ePVo) den Datenschutz in Europa einheitlich normieren. Dabei ist die ePVo nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zur DS-GVO zu verstehen. Während die DS-GVO den Datenschutz für analoge und digitale Prozesse vorgibt, beschränkt sich die ePVO ausschließlich auf elektronische Kommunikation. Bislang gilt in Deutschland für diesen Bereich noch das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Die aktuelle Umsetzung bringt erheblichen finanziellen und personellen Aufwand für die Unternehmen mit sich, da sie durch eine sehr enge Auslegung der Datenschutzaufsichtsbehörden die Möglichkeiten für digitale Geschäftsmodelle im Vergleich zum Ausland erheblich einschränkt. In acht Punkten hat die IHK die wichtigsten Forderungen formuliert, um die ePVo modern und praxisnah zu gestalten sowie beim TTDSG entsprechend nachzusteuern.

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Ansprechpartner:
Jan-Markus Momberg
Tel.: 0931 4194-348
E-Mail: jan-markus.momberg@wuerzburg.ihk.de